COVID-19



19.04.2021

COVID-19

Heute haben wir vom Veterinäramt des Kanton Zürich folgende erfreuliche Nachricht erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ab heute gelten schweizweit gewisse Lockerungen im Zusammahang mit Covid-19.

Auch der Bereich «Hunde» kann von verschiedenen Lockerungen profitieren:

- Hundeschule und Hundesport in Hallen ist wieder erlaubt – wie immer mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, was Masken, Hygiene und Abstand anbelangt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sportliche Aktivitäten und Kurse wenn immer möglich nach draussen zu verlegen und sich vor der Teilnahme testen zu lassen / selber zu testen.

- Wettkämpfe sind mit maximal 15 Personen und ohne Publikum wieder erlaubt.

- Neu dürfen auch Kurse, die sich an die Hundehaltende richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden (z. B. Seminare, Theoriekurse). Räumlichkeiten, in denen diese Kurse stattfinden, dürfen zu höchstens einem Drittel ihrer Kapazität gefüllt werden. In der Regel dürfen maximal 50 Personen anwesend sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen eine Maske tragen und die weiteren Abstands- und Hygieneregeln einhalten.

Die Details können Sie auf unserer Website unter dem Short-Link zh.ch/hunde oder beim BLV in den FAQ nachlesen.



15.01.2021

COVID-19

Gute Nachrichten vom Veterinäramt des Kanton Zürich erhalten. Betrifft vor allem unsere Welpenschule. Unsere Hundeschule, ausgenommen Welpen / Flegeligruppe, bleibt nach wie vor bis 28.02.2021 geschlossen.


Schreiben Veterinäramt:

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie wir auf Nachfrage vom BLV bestätigt bekommen haben, sind die Informationen in unserer vorhergehenden E-Mail von heute nicht korrekt. Ab dem 18. Januar 2021 dürfen wieder Hundekurse durchgeführt werden, was wir sehr begrüssen. Für Hundeschulen gilt ab dem 18. Januar 2021 neu Folgendes:

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.

Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten. In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen (inkl. Leitung) zu beschränken.
Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, sodass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der verschiedenen Personengruppen kommen.
Kann der Aussenbereich einer Hundeschule in klar abgegrenzte und ausreichend grosse Bereiche unterteilt und damit zu jedem Zeitpunkt verhindert werden, dass sich die Gruppen durchmischen, so ist es erlaubt, mehrere Gruppen gleichzeitig zu unterrichten. Dabei dürfen jedoch weder die Kursleitenden noch einzelne Teilnehmende und ihre Hunde die Gruppen bzw. die abgetrennten Bereiche wechseln.
Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Kurse, die sich an die Hundehaltenden richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.
Hundesport «im Freien», z. B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leitung) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Wettkämpfe sind verboten.
Ausnahmen bestehen einzig für den Bereich des Leistungssports, wo Wettkämpfe ohne Publikum nach Art. 6 Abs. 1 Bst. g erlaubt sind. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden.

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.

Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.

Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.

Wir entschuldigen uns für die entstandene Verwirrung.

Freundliche Grüsse

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Veterinäramt



15.12.2020

COVID-19

So ... endlich hat uns die offizielle Nachricht vom Veterinäramt des Kantons Zürich erreicht. Wir haben für unsere letzten Kurse vor Weihnachten bereits ein Schutzkonzept erarbeitet, was eine Durchführung
dieser Lektionen (Welpen, Junghunde- / Erziehungskurs) am 19.12.2020 ermöglicht.

Nachricht VETA Zürich:

Sehr geehrte Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder,

Wie in den FAQs des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) festgehalten, gelten für Erziehungskurse und sportliche Aktivitäten mit Hunden identische Vorschriften. Somit sind Kurse und Trainings ohne Körperkontakt einzeln oder in Gruppen mit max. 5 Personen ab 16 Jahren erlaubt. Hier der exakte Wortlaut:

3.6 Was gilt ab 12. Dezember 2020 für Kurse und Trainings mit Hunden? Für Erziehungskurse und sportliche Aktivitäten mit Hunden gelten dieselben Vorschriften. Sie stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26, im Speziellen auf Art. 6 und 6e.
Erlaubt sind Kurse und Trainings ohne Körperkontakt einzeln oder in Gruppen mit maximal 5 Personen ab 16 Jahren. (Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung).
Wettkämpfe dürfen nur mit maximal 5 Teilnehmenden und ohne jegliches Publikum durchgeführt werden. Eine höhere Teilnehmerzahl ist ausschliesslich für den Bereich des Leistungssports vorgesehen. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden.
Diese Vorschriften gelten für Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, z.B. Trainingshallen, sowie im Freien. Der einzige Unterschied ergibt sich bei der Vorgabe der Masken- und Abstandspflicht: In Innenräumen müssen grundsätzlich eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden (auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann nur verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten), im Freien muss eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten werden.
Hundekurs- und trainingsanlagen müssen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben.
Reine Theoriekurse dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Präsenzunterricht durchgeführt werden.
Bei all dem ist zu beachten, dass die grundsätzlichen Abstands- und Hygieneregeln selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt zu beachten sind. Zudem sind Hundeschulen oder Betreiber einer Hundesportanlage dafür verantwortlich, dass ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.
Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.
Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.

Montserrat Koschar



04.05.2020 - COVID-19

Am Samstag hat uns diese sehr gute Nachricht vom Veterinäramt des Kantons Zürich erreicht:

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Am Mittwoch hat der Bundesrat über weitergehende Lockerungen im Zusammenhang mit COVID-19 informiert.
Im Bereich der Hundeausbildung sind ab dem 11. Mai 2020 nun ebenfalls Anpassungen vorgesehen. Konkret heisst das: Hundeschulen dürfen ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. Erziehungs- und Sozialisierungskurse sind als Dienstleistung auch in Gruppen ohne Beschränkung der Gruppengrösse wieder möglich. Dies unter den folgenden Voraussetzungen:

- Es muss ein Schutzkonzept* vorliegen.
- Die Hygiene- und Distanzregeln müssen immer eingehalten werden.

Der Hundesport fällt in der Covid-19 Verordnung 2 nicht untere die gleiche Rechtsnorm wie die Hundeschulen, weshalb es Unterschiede bei der Lockerung gibt. Hundesporttrainings (alles, was nicht der Sozialisierung oder Erziehung dient) sind ab dem 11. Mai 2020 in Gruppen von max. 5 Personen (inkl. unterrichtende Person) wieder erlaubt.
Auch hier sind die Distanz- und Hygieneregeln jederzeit einzuhalten und es muss ein Schutzkonzept* vorliegen.
Auch die Benützung von Hallen und Plätzen für Hunde ist zulässig.

Konkret heisst dies für das Hundetrainingszentrum Wyland, dass wir ab 11. Mai 2020 mit allen Kursen weiterfahren / starten dürfen.
Interessenten für die Welpen- / Flegelischule, dürfen sich ab sofort bei uns anmelden; die Weiterführung dieser Lektion erfolgt am 11. Mai 2020. Für alle anderen Kurse, werden die entsprechenden Teilnehmer heute und morgen direkt durch Sabrina und mich informiert

Montserrat Koschar



17.03.2020

COVID-19 - Informationen vom Kantonalen Veterinäramt Zürich

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16.03.2020

COVID-19 - Bundesrat ruft den Notstand aus!

Liebe Hundehalter und Hundehalterinnen,

Das Hundetrainingszentrum Wyland muss per sofort bis vorläufig 19.04.2020 den Betrieb einstellen; es betrifft alle Kurse
(auch die Welpenschule).

Alle unsere Kunden werden noch persönlich informiert.

Montserrat Koschar, Inhaberin